Leistungsunfähigkeit

  1. Bei Nichtermittelbarkeit des Haftenden oder seiner Leistungsunfähigkeit zum Schadenersatz soll ferner jeder Mitgliedstaat eine "Stelle" schaffen, die Ersatz zu leisten hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mangels jeden Außenkontakts ist es ihm u. a. verwehrt, geltend zu machen, daß er während dieser Zeit infolge eigener Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt mehr schuldet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)