Leitungsapparaten

  1. Leitungsapparat diese Aufgabe wahrgenommen, ist regelmäßig vom Vorliegen eines Betriebs i. S. des BetrVG auszugehen; werden diese Aufgaben in getrennten selbständigen Leitungsapparaten erfüllt, ist regelmäßig von mehreren Betrieben auszugehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)