Für Annette Schavan war es eine gute Nachricht: Am Freitag erklärte die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin, dass sie im zähen Rechtsstreit um das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen Baden-Württembergs aufgibt.
( Quelle: Spiegel Online vom 14.10.2004)
Ludin hatte darauf bestanden, im Unterricht aus religiösen Gründen ihr Kopftuch zu tragen.
( Quelle: Abendblatt vom 26.06.2004)
Fereshta Ludin gibt an der islamischen Grundschule in der Boppstraße nach Angaben des Trägervereins vorerst fünf Wochenstunden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Noch bestreitet die Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU), dass sie im Prozess gegen die Kopftuch tragende Lehrerin Fereshta Ludin einen Pyrrhus-Sieg errungen hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.10.2004)
Die beiden Bundesländer reagieren mit den Gesetzesinitiativen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Lehrerin Fereshta Ludin.
( Quelle: Tagesschau Online vom 12.11.2003)
Die Lehrerin Feresha Ludin darf während des Unterrichts an baden-württembergischen Schulen weiterhin kein Kopftuch als Zeichen ihres moslemischen Glaubens tragen.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)
Die von drei Gerichtsinstanzen gebilligte Ablehnung war damit begründet worden, dass Frau Ludin auch während des Unterrichts nicht auf das Tragen des Kopftuchs verzichten wollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2003)