Die im Maastrichter Vertrag festgelegte Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bleibe auch nach Einführung des Euro bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nun bestünden die Voraussetzungen, die entscheidende Frage über die Bedeutung der Teilungsklausel im Maastrichter Vertrag zu klären, bevor der Europäische Gerichtshof darüber befinde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Berichte belegten eindrucksvoll, "daß in der Europäischen Union der vom Maastrichter Vertrag geforderte hohe Grad an nachhaltiger Konvergenz erreicht wurde", heißt es in dem dreiseitigen Beschluß der Bundesregierung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)