Ministergesetz

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  1. Nach dem nordrhein-westfälischen Ministergesetz stehen dem SPD-Politiker für seine 35monatige Amtszeit drei Monate lang die vollen Ministerbezüge von rund 21000 Mark sowie für weitere 32 Monate noch jeweils ein halbes Gehalt zu. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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