Das 33-seitige Dokument stelle alle Leistungsbezieher unter Missbrauchsverdacht.
( Quelle: Spiegel Online vom 19.10.2005)
Allerdings sahen sich die Arbeitslosen, die ihr Verweigerungsrecht bei der ersten so genannten Befragungswelle im August in Anspruch genommen hatten, unter Missbrauchsverdacht.
( Quelle: Sat1 vom 18.11.2005)