Ordnungsgeldes

  1. Einem jungen Paar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, zwischen 22 und 6 Uhr andere Mieter um ihren Schlaf zu bringen - "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede". ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Dies jedenfalls hat das Oberlandesgericht Stuttgart jüngst festgestellt und eine Kaufhauskette unter Androhung eines Ordnungsgeldes verurteilt, ein entsprechendes Werbeangebot zu unterlassen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Sie verbietet dem AWD unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 DM unter anderem die Behauptung, AWD sei "Marktführer" und "Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister". ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Das OLG hatte PrimaCom am Dienstag unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro untersagt, Programme des Klägers in digitalisierter Form weiter zu verbreiten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 01.10.2002)
  5. Darin wurde ihm gegen die Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten, die Behauptung zu wiederholen. ( Quelle: Spiegel Online vom 03.08.2003)
  6. Trotz eines saftigen Ordnungsgeldes, weil er am ersten Verhandlungstag unentschuldigt nicht erschienen war, kam er auch am zweiten Prozeßtag nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Das Oberlandesgericht hatte es Bahlsen am 21. Juli unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, seine Werbeaktion "Sammeln für die Klassenfahrt" fortzuführen und damit einer Klage von Verbraucherschützern stattgegeben. ( Quelle: )
  8. Auch das sogenannte Anti-Amputations-Komitee, eine Initiative der KünstlerInnen Marietheres Finkeldei, Martin Noll und Knut Werner-Rosen, sollte per Gerichtsbescheid und Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark mundtot gemacht werden. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Nachdem sich die Parlamentarier zweimal zur Beratung zurückgezogen hatten, ließ Kuhn Hennemann wissen, daß der Ausschuß beim Amtsgericht noch einmal die Festsetzung eines Ordnungsgeldes beantragen wird. ( Quelle: TAZ 1997)