Mit Verweis auf das Parteienprivileg aber machte das Bautzener Oberverwaltungsgericht am Donnerstag den Weg für die Kundgebung frei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Für die NPD gelte, wie für alle anderen Parteien auch, das so genannte Parteienprivileg; gerade im Wahlkampf seien die Grenzen des Erlaubten weit gezogen.
( Quelle: Frankenpost vom 31.08.2005)