Persönlichkeitsrecht

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  1. Auch er sah im Zusammenhang mit einer umfassenden Reform des Schadenersatzrechts vor, daß in § 823 BGB auch die Ehre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht als absolute Rechte geschützt werden sollten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. "Verstößt die Erlangung des Beweismittels gegen das Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners, so ist, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, durch Güterabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden, ob ein Beweisverbot besteht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Einstimmig wies der Erste Senat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde eines Lübecker Anwaltspaares zurück, das durch die Einführung der neuen Schreibregeln das Persönlichkeitsrecht seiner beiden Söhne und sein Erziehungsrecht verletzt sah. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Erstens solle das allgemeine Persönlichkeitsrecht gestärkt werden, indem das Gericht zum Beispiel verpflichtet werde, auf das Schamgefühl von Zeuginnen besonders zu achten. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Ob dieses Gesetz mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Ehe in Einklang steht, wird der Erste Senat erst Anfang kommenden Jahres entscheiden. ( Quelle: ZDF Heute vom 05.11.2003)
  6. Das BVerfG sagt, es könne das Persönlichkeitsrecht berühren, wenn jemandem eine Verbindung zu einer Organisation nachgesagt werde, die allgemein kritisch bewertet werde. ( Quelle: Welt 1998)
  7. Ein Schüler der Knobelsdorff-Schule fühlte sich dagegen durch die Kleiderordnung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.06.2001)
  8. Auch heute kann niemand ernsthaft behaupten, die Revision alter Rechtschreibregeln betreffe das Erziehungsrecht der Eltern und das Persönlichkeitsrecht der Kinder im Kern. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  9. In Mainz argumentiert man mit der Werkehre und dem Persönlichkeitsrecht, das hier eindeutig verletzt sei. ( Quelle: Die Zeit (21/1999))
  10. Deutsche Ärztetag folgte knapp ein Jahr später dem Verdikt und erklärte die Durchführung von heimlichen Tests für "unärztlich", weil sowohl die Schweigepflicht der Mediziner als auch das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.01.2005)
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