Rechtsvorschriften

  1. Dies stellt eine Umgehung der Vorschriften über die Ausgestaltung und Übertragung von Rechtsträgerbefugnissen und damit einen Verstoß gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot im Sinne von § 68 I Nr. 1 ZGB dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zu prüfen ist ledigl., ob die irrevisiblen Rechtsvorschriften in der Auslegung und Anwendung des Berufungsgerichtes Bundesrecht verletzen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Bei ihrer Tätigkeit müssen sie die einschlägigen Rechtsvorschriften beachten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.04.2005)
  4. Wer es zulasse, daß Urkunden wie etwa Tachoscheiben gefälscht werden, wer Fahrer veranlaße, gegen bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen, der habe auf dem deutschen Transportmarkt "keinen Platz". ( Quelle: TAZ 1987)
  5. Ein förmlicher Verstoß der PreussenElektra gegen Rechtsvorschriften oder Auflagen in geltenden Genehmigungen sei aber nicht erkennbar. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  6. Grafs Verteidiger erhoben am Freitag den Vorwurf, die Finanzbehörden seien schon früh einem strafrechtlichen Verdacht gegen Graf nachgegangen, hätten dies dem Betroffenen aber verschwiegen und damit Rechtsvorschriften verletzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Sie bedeutet für die Getränkeunternehmen, dass sie ihre Produkte den deutschen Rechtsvorschriften anpassen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2003)
  8. Eine partei- und länderübergreifende Gruppe von Europaabgeordenten will die Europäische Kommission ultimativ auffordern, bis zum Jahresende Reformen zu verwirklichen - nach 20 Rechtsvorschriften seit 1989 und 17 Marktverordnungen seit 1996. ( Quelle: Welt 1997)
  9. Der Export in diese Länder wird durch den Abbau von Zöllen, mengenmäßigen Beschränkungen und bürokratischen Hindernissen, die Angleichung von handelshemmenden Rechtsvorschriften und Normen, kurz: durch den Europäischen Binnenmarkt, erleichtert. ( Quelle: FAZ 1994)
  10. Durch ihn und als ehrenamtliche Landrätin des Kreises Friesland von 1994 bis 2002 wisse sie, mit welchen Barrieren behinderte Menschen fertig werden müssen und woran es bei den Rechtsvorschriften hapere, sagte Evers-Meyer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)