Reisepreises

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  1. Wäre die Familie der Kl. nach Hause gefahren, dann hätten ihr gem. §§ 651e u. f BGB die Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen Balkonurlaubs zugestanden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dafür sprachen sie den Urlaubern eine 20-prozentige Rückzahlung des anteiligen Reisepreises zu - also gerechnet auf die drei betroffenen Wochen. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.07.2004)
  3. Kulanterweise erstatte man 25 Prozent des Reisepreises pro Person. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Das Gericht entschied, dem Hotelgast in diesem Fall ein Zehntel des Reisepreises als "Minderung" zuzusprechen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Der Veranstalter darf nur eine Anzahlung von zehn Prozent des Reisepreises, höchstens aber 500 DM verlangen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Bei Stornogebühren kann man dagegen bis zu 75 Prozent des Reisepreises verlieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Ein derartiger Mangel kann den Reisenden zu einer Minderung von 20 Prozent des Reisepreises berechtigen, urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az 16 U 42 / 99). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2002)
  8. Wenn das Angebot - wie in diesem Fall - insgesamt dem landesüblichen Standard entspeche, bestehe kein Anlaß für eine Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises (Aktenzeichen: 2 C 2695/97 - 19). ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Kaum zurück in Frankfurt machte er für sich und seine Frau eine Minderung des Reisepreises von 8132 Mark um rund 2600 Mark geltend. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.12.2001)
  10. Wenn das Angebot insgesamt dem landesüblichen Standard entspreche, bestünde kein Anlaß für eine Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises (Az: 2 C 2695/97 19). ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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