Damit setze sich die Religionsgemeinschaft aber in Gegensatz zum Demokratieprinzip, auf dem letztlich die gesamte staatliche Organisation beruhe.
( Quelle: Welt 1997)
Nur wenn das Berliner Gericht die Fragen verneint, steht der Anerkennung der Religionsgemeinschaft mit ihren 165 000 Anhängern als Körperschaft öffentlichen Rechts kaum noch etwas im Weg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2004)
Die Rechte einer Religionsgemeinschaft werden dadurch nicht größer, als sie schon im Grundgesetz gegeben sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)