Rentenaltergrenze

  1. Die Entscheidung, ob die gesetzliche Rentenaltergrenze von heute 65 auf 67 Jahre angehoben werde, "muss in der nächsten Legislaturperiode zumindest angekündigt werden, damit sich alle Beteiligten frühzeitig darauf einstellen können", sagte Ruland. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2005)