Sachverhalten

  1. Daraus könne nur geschlossen werden, daß es der Bundesbehörde "nicht um die Aufklärung von Sachverhalten" gehe. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Nach der Verfassung können zwei Fraktionen oder ein Viertel der Parlamentsmitglieder - das wären 37 - einen Untersuchungsausschuß zu "Sachverhalten, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt", beantragen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Es gibt kaum Politiker, die durch eine nachhaltige Auseinandersetzung mit den komplizierten medien- und kommunikationspolitischen Sachverhalten ausgewiesen sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.06.2005)
  4. Rudolf Stromp hatte gestern von den neuen Sachverhalten erst aus der Presse erfahren. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Politische Bildung ist, wenn Schüler darüber informiert, aufgeklärt und befähigt werden, mit Sachverhalten wie Migrationsfragen umzugehen und zu hinterfragen, warum manche Länder ärmer als andere und manche reicher als andere sind. ( Quelle: Junge Welt vom 18.08.2001)
  6. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Sachverhalten, die zum Teil ganz allgemein vorkommen oder auch nur am Ort oder auf Grundstücksteilmärkten für bestimmte Grundstücksarten relevant sind (16). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Die Regelzuständigkeit liegt bei den Länderinnenministerien, das Bundesministerium des Innern erhält ein Zugriffsrecht bei Sachverhalten besonderer Bedeutung. ( Quelle: N-TV Online vom 19.06.2004)
  8. Beschleunigte Verfahren sind bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage (Geständnis) möglich: Verhandlung bis 36 Stunden nach der Tat z.B. bei Ladendiebstahl, Asylbetrug. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Mit "alten Hüten, längst abgeschlossenen Sachverhalten und falschen Darstellungen" betätige sich die Zeitschrift "Stern" wieder einmal auf "billigste Weise als Wahlkampfhelfer für die SPD". ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Wir jedenfalls gehen bei jedem Sonderprüfungsbericht, der uns zu den einzelnen Sachverhalten erreicht, sorgfältigst der Frage nach, ob und inwieweit wir Schadenersatzansprüche gegen wen auch immer herleiten können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2002)