Sachverständigen-Gutachten

  1. Weitere Informationen, zum Beispiel Sachverständigen-Gutachten zum Verkehrswert der Immobilie, kann man unter Angabe eines Geschäftszeichen bei dem zuständigen Amtsgericht einsehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.04.2005)
  2. Eigentümer müssen Pacht-Erhöhungen in Textform begründen durch Auskünfte der Gutachterausschüsse, Sachverständigen-Gutachten sowie drei Vergleichsgrundstücke mit höheren Pachten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2002)