Schulsälen

  1. Nach einem 1975 verabschiedeten Gesetz war ihnen schon bisher untersagt, an bestimmten öffentlichen Orten wie etwa in Schulsälen, Kinos, Theatern, Lesesälen, Gemäldegalerien oder auch in Autobussen ihrem Laster zu frönen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)