Schwangeren-

  1. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn das BVerfG das Schwangeren- und FamilienhilfeG völlig unbeanstandet passieren läßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Neben dem Schwangeren- und Wochenschutz steht jeder Frau ein "Baby-Jahr" zu, in dem eine Mütterunterstützung gezahlt wird, bis das Kind ein Jahr alt ist, ab dem dritten Kind erhöht sich der Zeitraum auf anderthalb Jahre. ( Quelle: TAZ 1990)
  3. Im Frauentreff "offenSIEv" in Hellersdorf, Zossener Str. 97, findet von 17 bis 20 Uhr "Schwangeren- und Familienberatung" mit einer Sozialarbeiterin vom Verein Ehe und Familie statt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Im übrigen verweist er auf die Möglichkeit der Beratung nach Paragraf 2 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHG) sowie auf die des gänzlichen Aussteigens aus dem staatlichen Beratungssystem. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Schwangeren- und Familienberatung mit der Sozialarbeiterin Frau Eva Mißling u.a. zu " 218 - Schwangerschaft ja oder nein" findet von 17 bis 20 Uhr im Frauentreff "offenSIEv" in Hellersdorf, Zossener Straße 97, statt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)