Sondereigentums

  1. Dieses Problem löste jetzt auf Eigentümerantrag das eingangs erwähnte Amtsgericht München und entschied: Der Schuldner muß solche Sperrvorrichtungen auch innerhalb seines Wohnungseigentums (Sondereigentums) hinnehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Oft müssen aber auch die Aufteilungspläne herangezogen werden, da häufig erst hieraus der genaue Umfang des Sondereigentums ersichtlich ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.06.2005)