StGB

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  1. Eine Verletzung von Strafrechtsnormen des StGB durch F. konnte bisher nicht nachgewiesen werden.". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Im übrigen hat das 27. Strafrechtsänderungsgesetz der vom Parlament verlangten Einbeziehung des Besitzes das Sich-oder- einem-Dritten-den-Besitz-Verschaffen (in der Form des Unternehmensdelikts, § 11 I Nr. 6 StGB) vorgeschaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Sämtliche Mitarbeiter des Z sind im Hinblick auf die im Rahmen der Privathonorarliquidation zu bearbeitenden personenbezogenen Daten unter Strafandrohung nach dem StGB zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Ist der Täter im Augenblick des Losfahrens schuldunfähig, findet § 323a StGB Anwendung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Zu Recht beanstandet die Revision, daß das LG die Einzelstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Mordes in Anwendung der Milderungsmöglichkeit nach den §§ 23 III, 49 II StGB bestimmt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Im vom OLG Köln (131) entschiedenen Fall ist diese Absicht als herausgehobener Willensfaktor letztlich eher zweifelhaft, denn der Architekt wollte den Bauherren zwar helfen, wohl aber hier nicht im Sinne einer Täterschaft des § 263 StGB (132). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Bei kritischer Betrachtung geht sie jedoch über die Ehrschutzdelikte der §§ 185 ff. einschließlich § 192 StGB nicht hinaus (33). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Das macht diese Tatbestände freilich deshalb noch nicht zu Dauerstraftaten (BGHSt 23, 141 (147) = NJW 1970, 255; Lackner, StGB, 20. Aufl., § 315b Rdnr. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Dabei ist Grundlage der Verurteilung einmal der Schadensersatzanspruch, der sich aus dem Anspruch auf Naturalrestitution nach § 249 BGB als deliktischem Anspruch i.V. mit § 823 I, II BGB, §§ 185 ff. BGB, § 824 I StGB ergibt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Vor acht Jahren hätte sich die Frau womöglich wegen eines anderen Delikts verantworten müssen, das jedoch inzwischen aus dem Gesetz verbannt wurde: Bis 1998 gab es im Strafgesetzbuch (StGB) den Tatbestand der Kindstötung. ( Quelle: Yahoo News vom 03.08.2005)
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