Im Bad Homburger Landgrafenschloss hat die dort ansässige Verwaltung Staatlicher Schlösser und Gärten Hessens eine weitere Möglichkeit für Privatfeiern, Firmenempfänge und Tagungen geschaffen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2002)
Staatlicher Schutz davor ist nicht mehr durch die Überwachung ordnungssichernder Strukturen von oben her möglich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Staatlicher Schutz aber kippt um in Bevormundung, wenn er das Recht der Bürger auf Privatsphäre leugnet, ihren Anspruch, frei von ständiger Beobachtung zu leben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.03.2004)