Steuerklasse

1 2 4 Weiter →
  1. Wer vor der Arbeitslosigkeit ein Bruttoeinkommen von 3 400 Mark hatte, kann nach der neuen Tabelle pro Monat mit einem um zwölf Mark höheren Arbeitslosengeld rechnen (bei Steuerklasse I/IV, ohne Kind). ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Es beträgt in diesem Fall (Steuerklasse III/2) für zwei Kinder 440 Mark. Außerdem zahlt der Arbeitnehmer bei 1600 Mark brutto keine Steuern, sondern nur Sozialabgaben. ( Quelle: BILD 1997)
  3. Die Anzahl der Steuerzahler in der mittleren Steuerklasse stieg von 33 auf 42 Prozent. ( Quelle: Die Zeit (42/2003))
  4. Damit lasse sich beispielsweise weder das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht noch eine andere Steuerklasse erreichen. ( Quelle: )
  5. Ein alleinstehender Arbeitsloser (Steuerklasse I/0) mit einem früheren Bruttoverdienst von 4000 Mark hat 1994 monatlich 1464 Mark Arbeitslosengeld erhalten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. Als Single der Steuerklasse I mußte man bis zum sechzigsten Lebensjahr fünfzig Prozent des Gehaltes an Steuern und Abgaben zahlen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Hier gebe es in erster Linie nur Klärungsbedarf in der Steuerklasse I (nächste Familienangehörige). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
1 2 4 Weiter →