Strafende

  1. Der Strafende zog allerdings aus seinem Verhalten keinerlei Nutzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2002)
  2. Bei voller Anrechnung des Maßregelvollzuges wäre unter Berücksichtigung von zwölf Entweichungstagen das Strafende auf den 31. 12. 1991 gefallen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)