Strafprozessordnung

  1. Mehr noch: Es wird, wie Rechtsanwalt Plöger glaubt, innerhalb der rotgrünen Bundestagsmehrheit fleißig nach Wegen gesucht, die bisher durch die Strafprozessordnung begrenzten Zwangsmaßnahmen gegen nicht aussagewillige Zeugen zu verschärfen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Sie sind in der Strafprozessordnung aufgezählt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.03.2004)
  3. Das alles ist in der Strafprozessordnung im Ersten Buch, Paragraf 50 geregelt. ( Quelle: )
  4. Nicht mehr allerdings die Zeugenaussage des LKA- Ermittlungsführers, der zugab, den Haftbefehl gegen Hermanni einem Zeugen noch vor Anklageerhebung vorgelegt zu haben, was gegen die Strafprozessordnung verstößt, weil es den Zeugen beeinflusst. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.02.2002)
  5. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass der Angeklagte "das letzte Wort hat". ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Vor einiger Zeit hat ihn der ermittelnde Berliner Staatsanwalt angerufen und danach ein Angebot unterbreitet: Wenn Schäuble eine Geldauflage zahle, könne seine Akte nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung geschlossen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.10.2001)
  7. Würde der Europäische Gerichtshof aber eine Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellen, wäre dies nach der Strafprozessordnung ein Grund für die Wiederaufnahme des Krenz-Verfahrens. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Dann ein umfangreicher Katalog in der Strafprozessordnung, der dies näher bestimmte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.03.2004)
  9. Eine Änderung der bundesweit gültigen Strafprozessordnung wäre dafür nötig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.03.2003)
  10. Die Richter haben nämlich drei geständige Schwerkriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen, um dem Paragrafen 121 der Strafprozessordnung gerecht zu werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2002)