Professor Klaus Laubenthal ist im zweiten Hauptamt Richter am Landgericht Würzburg, Fachbereich Strafvollstreckung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2001)
Nach dem Gesetz kann der Verurteilte, der die Vorwürfe bestreitet, ein Gnadengesuch beim Verfassungsgericht einreichen und so einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
In zehn Prozent der Fälle wurde die Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie zurückgestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Daher ist es unbedenklich, die Kosten des Strafverfahrens = Gerichtskosten (§§ 40 ff. GKG) und die Kosten der Strafvollstreckung = Justizverwaltungskosten (§ 10 JVKostO) mit einer Kostenrechnung = Verwaltungsakt anzusetzen (79).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Einleitung der Strafvollstreckung ist Sache der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)