Sabine Christiansen ist noch der Star der ARD, und ein Star hat auch im Öffentlich-Rechtlichen Narren- und Tariffreiheit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.03.2003)
Insbesondere im letzten Punkt widersprach das Bundesarbeitsgericht und verwies auf die Tariffreiheit, die durch das Grundgesetz geschützt ist.
( Quelle: Tagesschau Online vom 22.07.2004)