Umgehungsgeschäft

  1. Zwar ist nicht unmittelbar vom TV abgewichen worden, wohl aber liegt ein ebenso rechtsunwirksames Umgehungsgeschäft vor. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Aber da das Geld nicht vor der Währungsunion ausgegeben worden sei, handele es sich um ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)