Unverletzlichkeit der Wohnung

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  1. Strate geht davon aus, daß Lauschangriffe, wie sie in dem Gesetz inzwischen erlaubt sind, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) verletzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Sie betreffen die Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und 14 (Eigentum und Enteignung). ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Erheblich mehr Schwierigkeiten bereitet den Juristen das verfassungsrechtlich äußert schwierige Problem Lauschangriff, das nur durch eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) zu lösen ist. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Die Rechte eines Mittweidaers auf informationelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung seien durch die Speichelprobe, die Untersuchung und eine Wohnungsdurchsuchung verletzt worden. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 22.07.2003)
  5. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) sei damit eingeschränkt. ( Quelle: Die Welt Online vom 05.05.2002)
  6. In dieser Woche wird nun im Parlament die Legalisierung des großen Lauschangriffs erfolgen, also die vom Grundgesetz im Artikel 13 garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben werden. ( Quelle: Die Zeit (04/1998))
  7. Die bürgerlichen Freiheitsrechte, wie sie etwa im Post- und Fernmeldegeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung ausgedrückt sind, garantieren diesen Schutz vornehmlich gegen den Staat. ( Quelle: Die Zeit (44/2003))
  8. SZ: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz besonders geschützt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.11.2001)
  9. Mit der Änderung sei nun festgelegt, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Aktenherausgabe auch Verletzungen von Post-und Fernmeldegeheimnis oder der Unverletzlichkeit der Wohnung besonders berücksichtigen muss. ( Quelle: Netzeitung vom 03.07.2002)
  10. Aber wie weit darf ein Grundrecht wie die Unverletzlichkeit der Wohnung wirklich eingeschränkt werden? ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
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