Verg.

  1. Wenn er auch nach Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses noch Verg. erhalten kann, so dient dies ledigl. dem Ausgleich, da zu Beginn des Heimarbeitsverhältnisses die Feiertagsverg. mit halbjährlicher Verspätung eintritt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. In diesem Kindergarten sind neben der Kl. und der Leiterin 3 halbtagsbeschäftigte Kinderpflegerinnen tätig; die Leiterin erhält Verg. nach Vergütungsgruppe Vb BAT (VkA). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Wenn bei der Bemessung der Verg. der Nebenlehrer - anders als bei den nach BAT vergüteten Lehrern - die Jahreswochen ohne Unterricht nicht berücksichtigt würden, stelle dies auch eine Umgehung des BUrlG dar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)