Vergleichsmiete

  1. Der Verband sprach sich dafür aus, vor dem Übergang zur Vergleichsmiete die Miete generell um einen Sockelbetrag zu erhöhen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Bei der Miete gilt jedoch: Sie darf 20 Prozent der Vergleichsmiete nach Mietspiegel nicht überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. B. ob das Bad gekachelt ist oder ob Isolierglasfenster eingebaut sind - wird festgelegt, wo innerhalb der Spanne die ortsübliche Vergleichsmiete angesetzt werden darf. ( Quelle: TAZ 1988)
  4. Verlangt der Vermieter nicht mehr als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, fordert das Finanzamt eine Prognoserechnung. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2003)
  5. Nach diesen zwei Eingaben gibt es ein Zwischenergebnis: Die Vergleichsmiete beträgt in dieser einfachen Wohnlage mit Sammelheizung, Bad und Innentoilette 4,12 Euro je Quadratmeter. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.08.2005)
  6. "Es handelt sich dabei nicht um ei-nen punktgenauen Wert, die Vergleichsmiete bewegt sich vielmehr innerhalb einer bestimmten Spanne", so Schick. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.08.2005)
  7. Die PDS, die die aktuelle Stunde beantragt hatte, lehnt die Vergleichsmiete nicht grundsätzlich ab. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Der stelle aber nicht - etwa im Sinne eines Tarifvertrags - einen Konsens über angemessene Mietpreise dar, sondern bilde lediglich die ortsübliche Vergleichsmiete ab, die in den Stadtvierteln tatsächlich gezahlt wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.05.2005)
  9. Es ist politische Absicht, die feste Mietpreisbindung Mitte 1995 durch die Vergleichsmiete zu ersetzen. ( Quelle: FAZ 1994)
  10. Ansonsten gelte die normale Mietgesetzgebung, die im Dreijahreszeitraum eine Mieterhöhung von 20 Prozent erlaubt, bis die Vergleichsmiete erreicht ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)