Vermieter
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Ausnahme: Mieter und Vermieter haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2004)
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Steht davon nichts drin, trägt der Vermieter die anteiligen Aufzugskosten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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