Vertrag kündigen

  1. Wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Frist eintritt, ist der Versicherer von Schadenzahlungen frei und kann den Vertrag kündigen. ( Quelle: Welt 1995)
  2. Autofahrer, die sich entschlossen haben, zum Jahresende die Versicherung zu wechseln, sollten aber erst dann den Vertrag kündigen, wenn ihn die neue Versicherung als Kunden akzeptiert hat, empfiehlt Brekenfeld. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2001)