Vertrauenspositionen

  1. Vor allem bei sogenannten Vertrauenspositionen ist das Abwarten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist dem Arbeitgeber in der Regel unzumutbar (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16. Mai 1994, 9 Sa 152/93). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)