Volksangehörigkeit

  1. Noch in der vergangenen Woche hatte Seiters das mit der Begründung abgelehnt, im Falle einer "bestandskräftigen Ablehnung des Asylantrags" stehe "verbindlich fest, daß eine Gefährdung nur wegen der Volksangehörigkeit nicht gegeben ist". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)