Wohneigentumsanlage

  1. Reichen in einer Wohneigentumsanlage die Autostellplätze für die Bewohner nicht aus, so kann die Eigentümerversammlung ein Punktsystem für die Verteilung festlegen, das unter anderem individuelle Wartezeiten berücksichtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)