Zahlungsziel

  1. Die vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Klausel sah solche Zinszahlungen rückwirkend vor, wenn das normale Zahlungsziel nicht eingehalten wurde. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. In Deutschland kommen zum üblichen Zahlungsziel von 24 Tagen noch einmal 19 Tage, die der Schuldner auf dem Rücken des Gläubigers fahrlässig oder vorsätzlich vertrödelt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. "Bei einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen wartet man häufig sechs bis acht Wochen auf sein Geld", klagt Werner-Wolfgang Spitze, Obermeister der Hamburger Bauinnung. ( Quelle: Die Zeit 1995)