Zivilgerichten

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  1. Die Kläger, die im Konzentrationslager Auschwitz Zwangsarbeit für die IG Farben geleistet hatten, waren mit ihren Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen das ehemalige Konglomerat schon vor den Zivilgerichten gescheitert. ( Quelle: n-tv.de vom 05.01.2005)
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