Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung (HZV), die unter dem 14. 3. 1990 mitteilte, die Zusatzrentenanwartschaft betrage - bezogen auf das Ehezeitende - monatlich 69,01 DM; für sie gelte das Quasi-Splitting.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Monatsbeitrag für die Zusatzversicherung liegt je nach Alter zwischen 2,90 Euro (für Kinder und Jugendliche) und 12,90 Euro (ab dem 61. Lebensjahr).
( Quelle: Die Welt vom 29.04.2005)