Zustimmungsverfahren

  1. Für die Ausnahmen soll ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren angewandt werden, das greift, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen wenigstens fünf Prozent der Abgeordneten (das ist die minimale Fraktionsstärke) das Plenum angerufen haben. ( Quelle: Die Zeit (15/2004))