Zwischengewinn

  1. Beim Erwerb von Fondsanteilen im sogenannten Tafelgeschäft führt der im Kaufpreis enthaltene Zwischengewinn nicht zu dem Aufbau eines Guthabens im "Stückzinstopf" und daher auch nicht zu Entlastungen bei der Zinsabschlagsteuer. ( Quelle: FAZ 1994)