angemessene Vergütung

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  1. Sollte der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung eingeführt werden, würden sich die Verlage in Zukunft genau überlegen, ob sie weiter im gleichen Umfang Beiträge von freien Mitarbeitern übernehmen können. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Urheberrecht: Mit dem neuen Urhebervertragsrecht erhalten alle, die für kreative Leistungen als Urheber - zum Beispiel als Autor - keine angemessene Vergütung erhalten haben, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung. ( Quelle: )
  3. "Es geht immer um eine angemessene Vergütung der Urheber", argumentiert die Gema, "und nicht um die Unterscheidung von ernster und unterhaltender Musik." ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  4. Der Freistellungsauftrag sei ein "klassischer, privater Auftrag des Kunden", für den sie eine angemessene Vergütung fordern könne. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Gegen diese Art des Dumping-Vertrages will die Bundesregierung nun mit einem Gesetz vorgehen, dass den Urhebern - vor allem Autoren und Übersetzer - ein Recht auf "angemessene Vergütung" garantiert. ( Quelle: Die Welt 2001)
  6. Sollte es der ARD dank seiner Beratertätigkeit gelingen, bei den in diesem Jahr anstehenden Verhandlungen die Rechte an der Fußball Bundesliga zu erwerben, steht dem einstigen Sat-1-Sportchef noch mal eine "erfolgsabhängige, angemessene Vergütung" zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Als Motor dieser Entwicklung gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Es garantiert allen Betreibern einer Solaranlage, ihren Strom gegen eine angemessene Vergütung ins örtliche Netz einspeisen zu dürfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2002)
  8. Das Erneuerbare Energien Gesetz billigt Stromerzeugern eine angemessene Vergütung zu. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.03.2003)
  9. Lineare Tarife, angemessene Vergütung für privat erzeugten Strom aus Windkraft- und Sonnenenergieanlagen und ein Aufbrechen der Monopole im Energiebereich sollen der Klimakatastrophe vorbeugen helfen. ( Quelle: TAZ 1990)
  10. Seit 2002 haben Urheber einen Rechtsanspruch auf "angemessene Vergütung" für die Nutzung ihrer Werke. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.03.2005)
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