anrechnungsfrei

  1. Derzeit bleiben bei Minijobs bis 400 Euro maximal 60 Euro (15 Prozent) anrechnungsfrei. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.03.2005)
  2. Nach der Arbeitlosenhilfeverordnung bleibt zum Beispiel Vermögen anrechnungsfrei, das für eine spätere "angemessene" Alterssicherung zurückgelegt wird. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Ein 17-Jähriger darf demnach 3400 Euro anrechnungsfrei behalten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.08.2004)