ausgleichende Gerechtigkeit

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  1. Die Differenz zwischen den 66 Prozent und mehr des Wertes, die bei einer Rückgabe zu erreichen seien, und den maximal 20 Prozent bei Entschädigung "läßt jedes Gefühl für ausgleichende Gerechtigkeit vermissen". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
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