besprechen.Zwar

  1. Der Staatsanwalt riet ihm, diese Aussage noch einmal mit seinem Anwalt zu besprechen.Zwar musste Quinn beim Finanzamt zusätzlich Steuern in Höhe von weiteren rund 900.000 Euro seit 1990 nachzahlen, diese Vorwürfe sind aber strafrechtlich gesehen verjährt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2004)