Die Generali AG, bei der die Bahn versichert war, hat den Angehörigen eine freiwillige Zahlung von knapp 30.000 bis etwa 70.000 Mark pro geschädigter Familie zugesagt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Zudem wäre selbst bei einer Verurteilung voraussichtlich nur eine Geldstrafe in Betracht gekommen, welche die jetzige "freiwillige Zahlung" nicht überschreiten würde.
( Quelle: DIE WELT 2001)