medienrechtlich

  1. Weil die Übertragung medienrechtlich als Teledienst gilt, unterliegt sie nicht dem Rundfunkstaatsvertrag, der Pornografie verbietet; Sexxxcast hebelt damit die Jugendschutzbestimmungen aus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.04.2003)
  2. Der TV-Kanal ist bereits maßgeblich am Spartensender Kabel 1 beteiligt und hat damit sein medienrechtlich zulässiges Kontingent ausgeschöpft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Obwohl die Veranstalter behaupten, daß es sich medienrechtlich nicht um Rundfunk handelt, meldet sich aus den Lautsprechern "ihr Rewe-Einkaufsradio". ( Quelle: TAZ 1993)