Nur wenn Umstände vorliegen, die den Fall als minderschwer erscheinen lassen, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
( Quelle: Die Zeit (30/2004))
Die Richter aber machen nur vier Taten aus, da sie die Bombenanschläge mit dem nachfolgenden Erpressungsversuch als Handlungseinheit und zudem als minderschwer werten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)