versteuernden

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  1. Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. HARITZ: Eine derart drastische Senkung des zu versteuernden Einkommens war durch die Sonderabschreibungen möglich. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Mit dem Entwurf soll es zusätzlich zu den vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten einen Sonderabzug vom zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Mark bei Stiftungen geben. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Von den ersten 16 000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens kassiert das Finanzamt zwölf Prozent. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.12.2003)
  5. So werden etwa Ehepaare mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50 000 Mark beim Bau eines Eigenheims um rund 5500 Mark besser gestellt als durch die bisherige Steuerregelung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Wie ermittelt der Finanzbeamte den zu versteuernden Wert? ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Im ersten Fall geht es nach Angaben des Verbandes um den Gesellschafter einer Personengesellschaft mit einem zu versteuernden Einkommen von 960 000 DM und einer Belastung aus Einkommen-, Vermögen und Gewerbesteuer von zusammen 644 000 DM. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Gleichzeitig bietet diese Anlageform zukünftige Bewertungsvorteile, Abschreibungsmöglichkeiten, steuerfreie und steigende Ausschüttungen, die höher sind als die zu versteuernden Überschüsse, und steuerfreien Wertzuwachs. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Das Musée Picasso ist zum Beispiel überhaupt erst dank der überreich geflossenen Schätze aus dem zu versteuernden Nachlaß gegründet worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Dadurch mindert er den zu versteuernden geltwerten Vorteil und kann sich unter Umständen an den Kosten für die individuelle Ausstattung beteiligen. ( Quelle: Handelsblatt vom 26.08.2005)
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