[1] jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
[2] beleidigende Äußerung oder Handlung
[3] deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird
[1] „Eine Beleidigung kann auch auf einem Missverständnis beruhen, während eine Beschimpfung nicht missverstanden werden kann - die Kränkung ist beabsichtigt.“❬ref❭Die besten Schimpfwörter und Schmähreden. Ueberreuter, Wien 1990, Seite 18. ISBN 978-3-85003-336-7.❬/ref❭
[2] „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
[3] Der Tatbestand der Beleidigung wird vielfach wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert.