[1] das Eingehen einer weiteren Ehe, obwohl man noch verheiratet ist
Herkunft
im 15. Jahrhundert von gleichbedeutend mittellateinisch bigamia „zweifach verheiratet“ entlehnt, das auf kirchenlateinisch bigamus zurückgeht; dies zusammengesetzt aus lateinisch bis „zweimal“ und altgriechisch „heiraten“❬ref❭, Stichwort: „Bigamie“, Seite 122.❬/ref❭
[1] „Meine Mutter solle ihm schreiben, daß Herr Krabbe sich um keine weiteren Familien meines Vaters kümmern werde und ihm auch nicht beistehe, wenn er wegen Bigamie eingesperrt würde.“❬ref❭, Seite 48. Erste Ausgabe 1938.❬/ref❭