[1] Gebäudeteil oder Anlage am Haus, wo man sich im Freien (außerhalb der geschlossenen Räume) aufhalten kann
[2] Liegenschaft, zumeist in adeligem oder geistlichem Besitz, die meist durch Leistung einer Abgabe in Geld oder anderer Gegenwerte von den landesfürstlichen, grundherrlichen oder bürgerlichen Abgaben ganz oder teilweise befreit wurde
[2] Dieser Begriff wurde erstmals in einem Kaufbrief („freie Häuser“) von 1507 und einer kaiserlichen Resolution vom 24. Mai 1518 an die Stände ob der Enns gebraucht.